Private Haftung („Durchgriffshaftung“)

Sie als Geschäftsführer und / oder Gesellschafter befürchten eine persönliche, private und unbeschränkte Haftung (sogenannte Durchgriffshaftung) in unbekannter (oder auch bekannter) Höhe von Öffentlichen Kassen (Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und andere Sozialkassen etc.), aber auch Lieferantenforderungen, und sehen dadurch Ihre familiäre Existenz gefährdet ?

Wir haben hier für viele (aber nicht für alle!) derart gelagerte Fälle eine Lösung, die Ihr Eigentum vor dem Zugriff durch Dritte schützt.

Rufen Sie uns einfach an – fragen kostet nichts !