Zahlungsunfähigkeit ?
Überschuldung ?
Insolvenz ?
P e r s ö n l i c h e H a f t u n g ?
Sie haben alles versucht Ihre Problem-Gesellschaft wieder auf gesunde wirtschaftliche Beine zu stellen – aber leider vergeblich ?
Sie stehen jetzt vor der Situation, einerseits Insolvenz anmelden zu müssen, andererseits ist wegen der abgelaufenen Zeit mit einer Anklage wegen Insolvenzverschleppung etc. und allen damit verbundenen unschönen Begleiterscheinungen (persönliche unbeschränkte Haftung, ein Geschäftsführungsverbot, eine Verurteilung und damit ein Eintrag in das Führungszeugnis, eventuell ein Gewerbeverbot usw.) zu rechnen ?
Denken Sie daran, bei einer rechtswirksam gerichtlich festgestellten „Insolvenzverschleppung“ können Sie, buchstäblich, „Haus und Hof“ verlieren.