Wie Sie unschwer aus dem Vereinsnamen erkennen können, beschäftigen wir uns (seit fast 14 Jahren) erfolgreich mit Fragen rundum das Wettbewerbsrecht und da in der Hauptsache mit der Abwehr von Abmahnungen.

Hierzu ist zu sagen, dass die betroffenen Unternehmen in ihrem jeweiligen Fachgebiet sehr gute Arbeit leisten aber das Wettbewerbsrecht oft sträflich vernachlässigen oder auf die leichte Schulter nehmen und dadurch (kostenintensive) Probleme unnötigerweise heraufbeschwören.

In den letzten zwölf Monaten haben sich danke Corona und die damit verbundenen wirtschaftlichen Einbrüche Folgendes heraus kristallisiert:
– Überschuldung ?
– Insolvenzantragspflicht ?
– Aussetzung der Insolvenzantragspflicht ?
– Insolvenzverschleppung ?
– Persönliche Haftung Geschäftsführer / Gesellschafter ?
– ab 01. Mai die Problematik der vom Gesetzgeber zurück-
genommenen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht !

Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne und kostenfrei !
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(Keine Rechts- und Steuerberatung)